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   BVerwG, 23.07.1975 - VIII B 14.75   

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BVerwG, 23.07.1975 - VIII B 14.75 (https://dejure.org/1975,2476)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1975 - VIII B 14.75 (https://dejure.org/1975,2476)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1975 - VIII B 14.75 (https://dejure.org/1975,2476)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines persönlichen Erscheinens des Klägers in der mündlichen Verhandlung - Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff des schweren Gewissenskonflikts im Sinne des Vertriebenenrechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Nach § 132 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 VwGO sind nur solche Darlegungen erheblich, die für den Fall des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die konkrete Rechtsfrage bezeichnen und zugleich den Grund angeben, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (Beschluß vom 19. November 1974 - BVerwG V B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]), im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeben, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, nebst der Kenntlichmachung der Rechtsfrage, worin diese Abweichung zu finden ist (vgl. dazu Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]), sowie im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Tatsachen angeben, die den Mangel des Verfahrens ergeben und die Ursächlichkeit dieses Mangels für die angefochtene Entscheidung dartun (vgl. dazu Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Nach § 132 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 VwGO sind nur solche Darlegungen erheblich, die für den Fall des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die konkrete Rechtsfrage bezeichnen und zugleich den Grund angeben, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (Beschluß vom 19. November 1974 - BVerwG V B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]), im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeben, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, nebst der Kenntlichmachung der Rechtsfrage, worin diese Abweichung zu finden ist (vgl. dazu Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]), sowie im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Tatsachen angeben, die den Mangel des Verfahrens ergeben und die Ursächlichkeit dieses Mangels für die angefochtene Entscheidung dartun (vgl. dazu Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Nach § 132 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 VwGO sind nur solche Darlegungen erheblich, die für den Fall des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die konkrete Rechtsfrage bezeichnen und zugleich den Grund angeben, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (Beschluß vom 19. November 1974 - BVerwG V B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]), im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeben, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, nebst der Kenntlichmachung der Rechtsfrage, worin diese Abweichung zu finden ist (vgl. dazu Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]), sowie im Falle des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Tatsachen angeben, die den Mangel des Verfahrens ergeben und die Ursächlichkeit dieses Mangels für die angefochtene Entscheidung dartun (vgl. dazu Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114]).
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Dem Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 - lag der Fall eines Mathematiklehrers zugrunde, dem angesonnen worden war, nunmehr in einem anderen Fach (Erdkunde) zu unterrichten, was mit stärkerer politischer Einwirkung auf die Schüler verbunden war.
  • BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Eine Verkennung der im Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG V C 424.56 - (nicht 242.56) [BVerwGE 6, 357] beschriebenen Grundsätze über das Vertretenmüssen liegt gleichfalls nicht vor.
  • BVerwG, 17.03.1971 - III B 18.71
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Ob es sich bei den Ausführungen im Schriftsatz des Klägers vom 15. Januar 1975 um solche handelt, die durch einen im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähigen Vertreter vorgetragen sind, ist trotz der Erklärung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, er legalisiere sie und trage sie hiermit vor, zweifelhaft (Beschluß vom 17. März 1971 - BVerwG III B 18.71/III C 23.71 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 24.05.1960 - VIII C 21.59
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Inwiefern das angefochtene Urteil von dem Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 15 = JR 1961, 114 = ROW 1961, 26] abweichen soll, ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 10.07.1972 - VIII B 26.72

    Widerruf einer Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigte

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
    Endlich ist das Oberverwaltungsgericht nicht vom Beschluß vom 22. Juli 1973 - BVerwG VIII B 26.72 - abgewichen, indem es übersehen hätte, daß der schwere Gewissenskonflikt im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG ein selbständiger Fall einer besonderen Zwangslage im Sinne des § 3 Abs. 1 BVFG ist.
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